Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht reguliert die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vor allem den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, wenn geboten, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung und die gesetzlichen Vorschriften. 

Das kollektive Arbeitsrecht ordnet die Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind zum einen die Arbeitgeber, beziehungsweise Verbände und zum anderen Arbeitnehmerorgane, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Kollektives Arbeitsrecht beschäftigt sich mit Rahmenbedingungen für das Tarifrecht, das Streik- und Aussperrungsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht.

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist sehr kompliziert aufgebaut, weil es trotz vieler Versuche, nicht gelang ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Deswegen müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als fünfzig Rechtsquellen plagen. 

Diese Quellen des Rechts zeigen sich in der Normenpyramide, die mit dem über allem thronenden EU-Recht und dessen Richtlinien anfängt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hinunter zum Weisungsrecht der Arbeitgeber als letzte Ebene langt. 

Parallel müssen mit Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht erwägen, welches sich aus der ständigen Rechtsprechung des BAG ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Stuttgart übernommen werden kann. 

Aber wenn ist es besser einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen? Bestimmt dann, wenn es um Bedeutendes geht, zum Beispiel Geld, berufliche Aussichten, die Karriere oder durchaus nur den guten Ruf. Anwälte für Arbeitsrecht sind hinblicklich der juristischen Lage durchweg auf dem aktuellen Stand und wissen, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas wird erheblich, wenn zum Beispiel die Regelungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Stuttgarter Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0711-89466205


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