Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Die Abfindung ist eine abschließende Zahlung eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer anlässlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei auf diese Geldzahlung normalerweise kein Rechtsanspruch vorliegt. Das ist grundsätzlich dem Fakt geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz darauf ausgelegt ist, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten und nicht deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu ermöglichen.

Aber dennoch kann man in Deutschland Abfindungsansprüche unterteilen – in gegen den Willen des Arbeitgebers erzwingbare sowie solche, die nicht erzwingbar sind. Keinesfalls erzwingbar sind Abfindungen nach einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich bezugnehmend auf die Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar ist eine Abfindung laut eines Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts durchaus, sofern ein Sozialplan, das Betriebsverfassungsgesetz oder der Tarifvertrag diese vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der essenziellen Aspekte bei der Ausgestaltung eines Abfindungsvergleichs ist die Berücksichtigung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld I. Mit einer unbedachten Unterzeichnung einen Aufhebungsvertrags mit Abfindungsregelung können Ansprüche verloren gehen.

Die Abfindungshöhe ist nicht kraft Gesetzes bestimmt, sondern hängt vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien ab. Freilich sind die Arbeitnehmer normalerweise im Nachteil, weil sie ihrem Gegenpart beim Verhandeln aus einer Reihe von Gründen unterlegen sind.

Die Arbeitgeber bemühen sich, aus einer Position der psychologischen, wirtschaftlichen und intellektuellen Stärke, die Abfindungshöhe zu drücken, dazu verfügen sie natürlich über mehr Erfahrungen. Eben darum stellt sich die Frage, ob es sich lohnt die aufgeführten Nachteile durch das Einschalten eines Rechtsanwalts zu kompensieren.

Natürlich besteht bei derartigen Verhandlungen ein Prozessrisiko, aber wer, wenn nicht ein verhandlungssicherer Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann einem Arbeitnehmer helfen, eine angemessen hohe Abfindung zu bekommen? Unsere Stuttgarter Rechtsanwälte handeln wiederkehrend außerordentlich hohe Abfindungen für unsere Klienten aus, deswegen raten wir besten Gewissens, für Abfindungsverhandlungen unseren Beistand hinzuzuziehen.

Wir von der Stuttgarter Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0711 89466205


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