
Urlaub
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Der Erholungsurlaub

Die Urlaubszeit wird oft als schönste Zeit des Jahres gelobt und wer mag dem schon widersprechen, schließlich ist man in dieser Zeit von seinen Arbeitspflichten entbunden, bekommt seine Bezüge weiter und erhält in den meisten Betrieben zuzüglich zum Urlaubsentgelt ein zusätzliches Urlaubsgeld. Jedoch entzünden sich an der Thematik Erholungsurlaub seit jeher arbeitsrechtliche Konfliktfelder. Vereinzelt sind es lediglich durch Denkfehler entstandene Missverständnisse, oft genug geht es aber um ernste Interessenkonflikte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Um solche Auseinandersetzungen zu verhindern, ist eine genaue Kenntnis der arbeitsrechtlichen Bedingungen dienlich. Gemeinhin genügt ein Blick in den Tarif- oder Arbeitsvertrag, um den Urlaubsanspruch zu ermitteln. Vorausgesetzt, dass sich dort nichts findet, gilt für ausnahmslos alle Beschäftigten in Deutschland der gesetzliche Mindesturlaub von insgesamt vier Wochen, egal ob Vollzeit- oder Minijob, ob Sechs- oder Zweitagewoche.
Von der Beantragung bis zum Urlaubsantritt

Zunächst muss der Erholungsurlaub vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beantragt werden – möglichst frühzeitig, am besten gleich zum Beginn des neuen Kalenderjahres und bis spätesten 14 Tage vor dem gewünschten Urlaubstermin. Das kann sowohl verbal, als auch in Schriftform passieren, allerdings hat jede Variante Nach- und Vorteile.
Im Folgenden obliegt es dem Arbeitgeber den Urlaubsantrag anzunehmen, um dem Arbeitnehmer diesen somit zu billigen. Die Befürwortung des Urlaubs sollte idealerweise bald erfolgen, dass der Arbeitnehmer diesen richtig planen kann, allerdings ist dem Gesetzgeber dafür keine Frist gesetzt.
Erwartet der Arbeitnehmer eine Ablehnung des Antrags, nichts anderes ist es, wenn keine Genehmigung erteilt wird, bleibt dem Antragsteller lediglich der Gang vors Arbeitsgericht, um seine Urlaubswünsche durchzusetzen. Von einer sogenannten Selbstbeurlaubung ist ernsthaft abzuraten, denn diese führt womöglich direkt zu einer wirksamen außerordentlichen Kündigung.
Für die Kalkulation des Urlaubsentgeltes kommt es darauf an, wie viel Geld der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt durchschnittlich regulär verdiente. Das Urlaubsentgelt muss vor Antritt des Urlaubs ausgezahlt werden.
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