Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Der Arbeitgeber ist eine Partei des Arbeitsvertrags, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, wobei es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln kann. Der Arbeitgeber ist fast immer ein Selbständiger, ein Unternehmer oder eine Personengesellschaft, aber auch eine Privatperson, die stundenweise eine Hilfskraft beschäftigt, ist Arbeitgeber. 

Arbeitnehmer sind die andere Partei im Arbeitsvertrag, denn ohne gäbe es ebenso keine Arbeitgeber. Dagegen handelt es sich beim Arbeitnehmer immer um eine natürliche Person, welche ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Immer wenn ein Arbeitnehmer ein Jobangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft die Inhalte, den Erbringungsort und die Arbeitszeit der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Zunächst besteht für Arbeitsverträge Formfreiheit, das heißt, sie können mündlich oder schriftlich wirksam geschlossen werden. Tatsächlich sind Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den Vertragsbeginn und alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Beginn der Beschäftigung auszuhändigen. 

Bis auf die Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer sowie unter Umständen das Ende des Arbeitsvertrages hinein, auch kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten hinzu – der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen. 

Die Beschreibung der Arbeitsleistung gliedert sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Ferner sollten die Nebenpflichten, wie Arbeitsschutz, Sorgfaltspflicht, Pünktlichkeit, Verschwiegenheit und Krankmeldung, angegeben werden. 

Zum Punkt Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt auch, wie es sich zusammensetzt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Keinesfalls fehlen sollten die Angaben zu Aufwendungsersatz, Zulagen, vermögenswirksamen Leistungen und Gratifikationen. 

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