Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine anwaltliche Vertretung oder Beratung Kosten entstehen, offerieren wir Ihnen, im Rahmen unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Dafür genügt ein Anruf unserer Nummer 0711-89466205. Dort erwartet Sie ein aufs Arbeitsrecht fokussierter Rechtsanwalt, diesem können Sie Ihr Problem darlegen und erhalten danach eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Chancen.

Diese Informationen und die hiermit assoziierten Chancen befähigt Sie, selbst einzuschätzen, inwieweit sich in der Sache eine intensivere anwaltliche Beratung und juristische Vertretung rentiert. Daher können Sie völlig unbelastet entscheiden, da erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergeben sich die Kosten für die Beratung durch einen Anwalt. In unserer Stuttgarter Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In dem Beratungsgespräch wird geprüft, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Erfolg verspricht. Nebenbei sei erwähnt, das Gespräch ist für die Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT kostenlos. Hier können Sie unserem Verein beitreten.

Rechtliche Vertretung nach einer Kündigung heißt in den meisten Fällen, eine Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Stuttgart zu führen. Sowohl die dafür genannten Anwaltskosten, als auch die Gerichtskosten leiten sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Der schließlich entscheidende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten addiert 4.500,00 Euro müssen Sie mit Kosten von 1017,45 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 397,46 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 4.500,00 Euro Streitwert, 2.034,90 Euro nach einem Urteil und 2.829,82 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Stuttgarter Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0711 89466205


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