Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz
Was ist Mobbing?
Das permanente sowie absichtsvolle Diskriminieren, Ausgrenzen und Herabsetzen von Personen über eine längere Zeitspanne nennt man Mobbing, aber es handelt sich dabei nicht um einen rechtlichen Begriff. Mit dem Ausdruck Mobbing werden ganz verschiedene Handlungen zusammengefasst, welche jedoch nur zum Teil strafbewehrt sind. Mobbing ist ein diffiziler Vorgang, welcher allein in Deutschland rund 1,5 Millionen Personen am Arbeitsplatz betrifft.
Mobbing am Arbeitsplatz wird oftmals durch unzureichende Arbeitsorganisation hervorgerufen, denn die Mitarbeiter eines Betriebes bilden eine Art Zwangsgemeinschaft, welche unter negativen Umständen Rivalitäten und Zerwürfnisse begünstigt. Gelingt es der Leitung des Unternehmens nicht, die Gegebenheiten zu verändern, entwickelt sich ein geeigneter Nährboden für Mobbing und dann suchen Mitarbeiter mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um ihres zu stärken.
Auf Mobbing richtig reagieren
Mobbing ist ein unerwünschtes Geschehen mit einer Vielzahl möglichen Mitwirkenden, dass es zu begreifen gilt. Einige Mitarbeiter schauen einfach nur weg, weil sie vermuten vielleicht auch zum Opfer zu werden, während andere genüsslich zuschauen und hinzu kommen die Mitläufer, welche den Täter bei dessen Mobbinghandlungen beispringen.
Wenn ein Kollege das Gefühl hat gemobbt zu werden, sollte er sich zur Wehr setzen, indem er zunächst den Betriebsrat oder unmittelbare Vorgesetzte hinzuzieht. Sofern das nicht ausreicht, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.
In diesem muss der Betroffene alle Mobbinghandlungen über einige Wochen detailliert erfassen, das bedeutet, sorgfältig notieren, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es gibt. Beschimpfungen, Verallgemeinerungen, eigene Wertungen und bloße Vermutungen sollten indes vermieden werden.
Gehören zu solchen Mobbinghandlungen sexuelle Nötigung, Tätlichkeiten, Beleidigungen oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber fraglos in der Pflicht, denn er muss das Mobbing unterbinden, indem er die Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.
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