Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Möglichst rasch! Wenn Arbeitnehmer von ihrer Kündigung erfahren, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Freilich gerade in dieser Zeit ist es wichtig, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und eben deswegen ist es angemessen sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.

Manche Arbeitnehmer schrecken davor zurück einen Anwalt anzurufen, da sie unverhältnismäßige Kosten erwarten, obschon es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie erstmal anhören. Sobald Sie Ihr Problem dargelegt haben, bekommen Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtliche Optionen selbst zu bewerten.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Lassen Sie sich von ihrem Arbeitgeber zu nichts überreden, schließlich gibt es weder Pflicht, noch Notwendigkeit irgendetwas zu unterzeichnen. Eher riskiert der Arbeitgeber, durch sein Vorgehen selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, mal wegen Formfehlern, mal wegen mangelhafter Kündigungsgründe.

Beraten Sie sich nach einer Kündigung so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, denn mit dem Erhalt der Kündigung beginnen Fristen zu laufen. Wer diese versäumt, verspielt rechtliche Möglichkeiten und riskiert darüber hinaus den Verlust von Geld.

Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, ist eine Dreiwochenfrist zu beachten, diese wird im Rechtswesen als eine materielle Präklusion bezeichnet. Das besagt, wenn der Entlassene nicht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig von ihrer Wirksamkeit, als akzeptiert.

Aber aufgepasst, es gibt noch deutlich kürzere Fristen, welche nach einer Kündigung zu laufen beginnen, so muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Demgemäß empfiehlt es sich bei einer erhaltenen Kündigung, schnell einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu befragen und eine kostenlose Ersteinschätzung einzuholen.

Wir von der Stuttgarter Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0711 89466205


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